Hausheld zählt zu den führenden Anbietern, die Stadtwerke bei der Digitalisierung der Energiewende begleiten. Wir setzen als Technikvorreiter auf intelligente Mess- und Zählsysteme für die Vernetzung von Städten und sorgen dafür, dass der Datenschutz vom ersten Entwicklungsschritt an gewährleistet ist („Privacy by Design“).
Grundzuständige Messstellenbetreiber können, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden sowie
2. von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.
Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 und 2 oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem nach § 40 zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern oder abändern zu lassen.
Ab 2021 werden Vermieter und die Wohnungswirtschaft ihre Messstellen über Bündelangebote selbst intelligent ausstatten. Dafür räumt das Gesetz Anschlußnehmern für ihre Liegenschaften ein Ausstattungsprivileg ein, wie seit 2017 den grundzuständigen Messstellenbetreibern.
In Deutschland wohnen rund 57% der Kunden zur Miete und dort entscheidet dann der Vermieter über das Messsystem. Effizientes Immobilienmanagement braucht und erwartet Messwerte und Anlagensteuerung online. Die Energieeffizienzrichtlinie der EU schreibt die Digitalisierung der Gebäudetechnik zukünftig vor.
Sie interessieren sich für einen Voll-Rollout mit Hausheld oder haben noch offene Fragen?