Ein Friday against future?

Das OVG Münster stoppt vorläufig den Rollout intelligenter Messsysteme in NRW

Mär 2021

Mönchengladbach, 7. März 2021 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 5. März 2021, vorläufig den Rollout von Smart Metern in Nordrhein-Westfalen gestoppt.Bouke Stoffelsma, Vorstand des Smart Metering-Spezialisten Hausheld AG, sieht die einstweilige Entscheidung mit Blick auf die Digitalisierung der Energiewende gelassen. „Solange Freitag für Freitag für das Klima demonstriert wird, ist das BSI mit seiner sicheren Smart Meter-Technologie ganz bestimmt auf dem richtigen Weg. Es wird nicht ohne das BSI gehen.“

Gesetzliche Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) ist die umfangreiche Prüfung der Smart Meter. Das BSI zertifiziert Smart Meter nur, wenn diese ihre Daten über ein so genanntes Smart Meter Gateway übertragen, das höchste Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die vom BSI zertifizierten Gateways sind neu und sichern einerseits personenbezogene Messwerte und andererseits verhindern sie besonders wirksam Hackerangriffe auf die Stromnetze.

Kurze Pause für die Digitalisierung der Energiewende

„Der Streit dreht sich darum, ob Smart Meter Gateways schon eingebaut werden müssen, wo dies möglich ist, oder ob der Einbau erst in allen theoretisch denkbaren Anwendungen möglich sein muss, bevor die neue Technologie überall vorgeschrieben wird.“, so Stoffelsma. „Ich würde Anbietern wenig Hoffnung machen, dass veraltete Informatik ohne Datenschutz und ohne Cybersecurity für die Energiewende zum Einsatz kommen wird. Dass man in NRW jetzt bis zur Hauptsache-Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln die Einbauverpflichtung aussetzt, hat das OVG nachvollziehbar dargelegt, hat aber vermutlich nur wenig Aussagekraft über ein endgültiges Urteil dazu.

“Stoffelsma weiter: „Das Urteil des OVG Münster hat formal zur Folge, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache nochmal veraltete Zähler ohne Kontrolle des BSI eingebaut werden können. Ob solche Zähler dann nach dem Urteil in der Hauptsache weiter genutzt werden dürfen, scheint zumindest fraglich: Zähler ohne geprüfte Sicherheit, ohne Datenschutz-Filter und losgelöst von der Aufgabe, die Klimawende zu ermöglichen, entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen der Energiebranche. Kunden lehnen die Zähler ohne BSI-Zertifizierung ebenfalls ab, wenn sie um den fehlenden Datenschutz wissen.“

„Nach unserer Wahrnehmung hat das BSI umsichtig agiert und in den Grenzen des Messstellenbetriebsgesetztes für einen soften Start der Technologie gesorgt. Es ging dem BSI gerade darum, die Verpflichtungen nur dort einzuführen, wo die neue Technik die alte bereits ablösen kann. Dieses vorsichtige Vorgehen jetzt anzugreifen, überzeugt uns nicht.“

BSI-Vorgaben sind richtig

„Messwerte sind personenbezogene Daten und gehören nicht in falsche Hände. Wenn das BSI vorschreibt, personenbezogene Daten zukünftig weniger oft, sicherer und stark verschlüsselt zu übertragen, ist das richtig. Das BSI hat die Technik deshalb bereits dort angeordnet, wo sie gut funktioniert. Dort hat das BSI dann auch den Einbau älterer, unsicherer Technik unterbunden.“

Der OLG-Spruch sei weder für Deutschland noch für Nordrhein-Westfalen eine Vorentscheidung. Im beim Verwaltungsgericht Köln noch anhängigen Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung des BSI) sei aufgrund des vorsichtigen Vorgehens des BSI wohl eher die Bestätigung der Anordnungen des BSI wahrscheinlicher.

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